Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 mit höherem Selbstbehalt
Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Unterhaltsrichtlinien vor. Dazu gehören beispielsweise die Unterhaltsregelungen für Kindesunterhalt.
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige wird von 900,00 Euro auf 950,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung lehnt sich an die neuen SBG - II Sätze an. Die Regelsätze für den Kindesunterhalt steigen deutlich.
Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle:
