Neues Erbrecht ab dem 01. Januar 2010
Das seit über 100 Jahren bestehen deutsche Erbrecht wurde vor allem im Bereicht des Pflichtteilsrecht geändert. Unverändert bleibt, dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes ausmacht. Der Pflichtteil kann jedoch unter gewissen Umständen entzogen werden. Diese Gründe wurden überarbeitet und die Struktur vereinfacht. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer Stundung zur Auszahlung des Pflichtteils eingeführt. Werden zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen, so können Ansprüche auf Ergänzung des Pflichtteils entstehen. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch werden gleitend angerechnet. Zukünftig werden Pflegeleistungen in einer Erbauseinandersetzung stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden einige erbrechtliche Verjährungsfristen auf 3 Jahre verkürzt.
Neue Zuständigkeit für Vereine
- Vereinsregister werden mehr zusammengefasst
Das Vereinsregister beim Amtsgericht Hattingen (für die Städte Hattingen und Sprockhövel) wird nunmehr beim Amtsgericht Essen geführt. Damit gibt es im Landgerichtsbezirk Essen nur noch zwei zentrale Vereinsregister: Essen und Gelsenkirchen (hier für die Amtgerichte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck und Marl).
Das Vereinsregister beim Amtsgericht Schwelm (für die Städte Schwelm, Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg) sowie das Vereinsregister beim Amtsgericht Wetter (für die Städte Wetter und Herdecke) liegt nunmehr beim Amtsgericht Hagen. So hat auch der Landgerichtsbezirk Hagen nur noch zwei zentrale Vereinsregister: Beim Amtsgericht Hagen (hier für die Amtsgerichte Hagen, Schwelm, Schwerte und Wetter) und beim Amtsgericht Iserlohn (hier für die Amtsgerichte Altena, Iserlohn, Lüdenscheid und Meinerzhagen).
Das Vereinsregister beim Amtsgericht Witten wird nunmehr beim Amtsgericht Bochum geführt. Das Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum ist somit für die Bezirke des Amtsgericht Bochum, Herne, Herne-Wanne und Witten zuständig.
Das bedeutet für alle bestehenden Vereine aus Hattingen, Sprockhövel, Schwelm, Wetter, Witten, Herdecke, Breckerfeld, Gevelsberg und Ennepetal, dass nunmehr in Vereinsregisterangelegenheiten ein neues Gericht und somit neue Ansprechpartner zuständig sind. In diesem Zusammenhang erhalten alle Vereine auch eine neue Vereinsregisternummer.
Der Notar bleibt weiterhin als Ansprechpartner für Beurkundungen über Änderungen im Vereinsvorstand oder der Vereinssatzung (Vereinsregisteranmeldung) bestehen.Für die Anmeldungen von Änderungen im Vorstand oder Satzungsänderungen sind weiterhin Notare erste Ansprechpartner. Da ändert sich für die Vereine nichts.Der Notar bleibt weiterhin für diese Beurkundungen (kurz: Vereinsregisteranmeldung) bestehen.
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Wozu dient das Vereinsregister?
In das Vereinsregister werden alle Vereine eingetragen und dient als öffentliches Register
der Rechtssicherheit. Jeder, der sich im Vereinsregister über einen Verein eine Auskunft einholt, kann sich auf die Eintragungen verlassen.
Welches Gericht ist für die Sprockhöveler Vereine zuständig?
Für Sprockhöveler Vereine wird ab 19. Mai 2009 das zuständige Vereinsregister beim Amtsgericht Essen geführt. Bis zum 18. Mai 2009 liegt das Vereinsregister beim Amtsgericht Hattingen.
Was wird beim Vereinregister eingetragen?
Einzutragen sind der Name des Vereins, sein Sitz, der Vorstand und dessen
Vertretungsbefugnis. Ferner werden dort alle Satzungen hinterlegt.
Was muss getan werden, wenn sich der Vorstand oder die Satzung ändert?
Diese Änderungen müssen über einen Notar beim zuständigen Vereinsregister angemeldet werden. Satzungsänderungen werden insbesondere erst mit der Registereintragung wirksam.
Wozu wird ein Notar benötigt?
Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter einer schriftlichen Erklärung und bestätigt, das eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat. Diese Förmlichkeit ist wichtig. Eintragungen im Vereinsregister dienen den Rechtssicherheit. Sie dient allen, vor allem dem eigenen Schutz. Nur, wenn Eintragungen gründlich auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vereinsorgane geprüft werden, kann sich jeder darauf verlassen.
Wo hoch sind die Notarkosten?
Bei Vereinsregisteranmeldungen von nicht vermögensrechtlichen Vereinen liegen die Notarkosten regelmäßig zwischen 20 und 30 Euro. Die Kostenrechnungen der Notare richten sich deutschlandweit einheitlich nach der Kostenordnung und gilt für alle Notare.