Die Rechtswaltskosten richten sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen Leitfaden zur Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts herausgegeben.
Zum Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer
Oftmals wird auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu.
Hier finden Sie Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe