Die Notargebühren und seine Auslagen sind in der Kostenordnung einheitlich festgelegt und gelten für alle Notare. Systematisch gehören die Notarkosten zu den Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Jede notarielle Gebührennote orientiert sich individuell an den zu Grunde liegenden Tätigkeiten. Vereinbarungen über die Höhe der notariellen Kosten sind unwirksam.


Einer der wichtigsten notariellen Grundsätze in der Kostenordnung:

Verbot der Gebührenvereinbarung

Kostenrechnungen aller Notare in Deutschland bestehen im wesentlichen aus zwei Elementen. Zum einem aus der Bestimmung des Geschäftswertes und zum anderen der Gebührentatbestände nebst Auslagen. Die Gebührentatbestände richten sich nach der Art Tätigkeit. Der Geschäftswert richtet sich nach der Bedeutung der Tätigkeit, der sich in einer Tabelle in eine Gebührenstaffelung einordnet.

Die konkrete Höhe der Gebühr bemisst sich daher aus der Gebühr, die sich nach dem Geschäftswert richtet. Eine Abrechnung nach dem Umfang findet in diesen Fällen nicht statt. Notare sind im übrigen verpflichtet, diese Gebühren zu erheben.

Die notarielle Beurkundung: Beratung inklusive.

Bei der Kostenrechnung einer Beurkundung werden Beratung, Entwurfsanfertigung und die eigentliche Beurkundung mitumfasst.

Obwohl jede Rechnung individuell ausgerechnet wird, versuchen wir Ihnen nachfolgend an Hand von Erfahrungswerten mit ein paar Beispielrechnungen die typischen Notarkosten darzustellen. Dazu wurden die durchschnittlichen Gebühren bei den Auslagen und den regelmäßigen Gebührentatbeständen angenommen, die nach unserer Erfahrung am Häufigsten zutreffen.

Notarkosten für die Beurkundung einer GmbH oder UG Gründung
[Der Geschäftswert richtet sich nach dem Stammkapital und der Gründungsart]

 
Gründung einer Ein-Personengesellschaft (Stammkapital 25.000 Euro; inkl. Satzung, ohne Musterprotokoll)ca. 450,00 Euro
Gründung einer Mehr-Personengesellschaft (Stammkapital 25.000 Euro; inkl. Satzung, ohne Musterprotokoll)ca. 500,00 Euro
Gründung einer Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll (Stammkapital 1.000,00 Euro)
ca. 100,00 Euro
Mitteilung über die Änderung der Geschäftsadresse  ca.   55,00 Euro


Notarkosten für die Beurkundung eines notariellen Testamentes
[Der Geschäftswert richtet sich nach dem Vermögen]

 
Vermögen 50.000,00 Euro; Einzeltestament 
ca. 150,00 Euro
Vermögen 50.000,00 Euro; Ehegattentestament
ca. 300,00 Euro
Vermögen 100.000,00 Euro; Einzeltestament
ca. 250,00 Euro


Notarkosten für die Beurkundung einer Erschaftsausschlagung
 
Mindestwert: Wert der auszuschlagenden Erbschaft 1.000,00 Euro
 ca. 20,00 Euro
  
Notarkosten für die Beurkundung einer Vereinsregisteranmeldung
[z.B. Anmeldung einer Änderung im Vorstand oder in der Satzung]

 
Beurkundung einer Vereinsregisteranmeldung für einen nicht vermögensrechtlichen Verein 
ca. 20,00 Euro


Notarkosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht
[Der Geschäftswert richtet sich nach dem Vermögen]

Vermögen 10.000,00 Euro
ca. 75,00 Euro
Vermögen 70.000,00 Euro
ca. 140,00 Euro
Vermögen 125.000,00 Euro
ca. 170,00 Euro


Notarkosten für die Beurkundung eines Erbscheinsantrages
[Der Geschäftswert richtet sich nach dem Wert der Erbschaft]

Wert der Erbschaft 35.000,00 Euro
ca. 125,00 Euro
Wert der Erbschaft 80.000,00 Euro
ca. 230,00 Euro
Wert der Erbschaft 150.00,00 Euro
ca. 375,00 Euro


Notarkosten für die Beurkundung eines Adoptionsantrages
[Der Geschäftswert richtet sich nach dem Vermögen der annehmenden Eltern]


Vermögen des Annehmenden  10.000 Euro
ca. 75,00 Euro
Vermögen des Annehmenden 100.000,00 Euro
ca. 125,00 Euro
Vermögen des Annehmenden 300.000,00 Euro
ca. 200,00 Euro


Notarkosten für die Überprüfung eines Entwurf einer Urkunde (z.B. Kaufvertragsentwurf)
[Diese Kosten richtet sich nach der Gebühr für die Beurkundung der gesamten Erklärung, die sich nach dem Geschäftswert richtet]


Überprüfung des Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages, Kaufpreis 100.000,00 Euro
ca. 270,00 Euro
Überprüfung des Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages, Kaufpreis 200.000,00 Euroca. 450,00 Euro
Überprüfung des Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages, Kaufpreis 400.000,00 Euroca. 800,00 Euro


Diese Werte sind nur beispielhaft aufgelistet und sollen nur einen kleinen Überblick verschaffen. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Notargebühren finden Sie auch

- auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php

- auf der Internetseite der Westfälischen Notarkammer unter:
http://www.westfaelische-notarkammer.de/seiten/notar/gebuehren.htm

- auf der Internetseite der Rheinischen Notarkammer unter:
http://www.rhnotk.de/der-notar-kosten.php

Reform der Notarkosten und Notargebühren

Seit einigen Jahren wird geplant, dass die Notarkosten reformiert werden. Im Stil der Reform der Rechtsanwaltsgebühren sollen zukünftig auch die Notargebühren geändert werden. Es existiert bereits ein Entwurf einer eingesetzten Expertenkommission sowie ein dazugehöriges Gutachten. Zum Stand der Neuorganisation des Notarkostenrechts befinden sich weitere Informationen auf der Homepage der Bundesministeriums der Justiz:

Aktuelle Informationen zur Reform der Notarkosten