Die Notargebühren und seine Auslagen sind in der Kostenordnung einheitlich festgelegt und gelten für alle Notare. Systematisch gehören die Notarkosten zu den Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Kostenrechnungen der Notare bestehen im wesentlichen aus zwei Elementen. Zum einem aus der Bestimmung des Geschäftswertes und zum anderen der Gebührentatbestände nebst Auslagen. Die Gebührentatbestände richten sich nach der Art Tätigkeit. Der Geschäftswert richtet sich nach der Bedeutung der Tätigkeit, der sich in einer Tabelle in eine Gebührenstaffelung einordnet.
Die konkrete Höhe der Gebühr bemisst sich daher aus der Gebühr, die sich nach dem Geschäftswert richtet. Eine Abrechnung nach dem Umfang findet in diesen Fällen nicht statt. Notare sind im übrigen verpflichtet, diese Gebühren zu erheben. Bei der Kostenrechnung einer Beurkundung werden Beratung, Entwurfsanfertigung und die eigentliche Beurkundung mitumfasst.
Damit Sie sich ein ungefähres Bild der Notargebühren machen können, finden Sie nachfolgend ein paar Beispielrechnungen. Dazu wurden die durchschnittlichen Gebühren bei den Auslagen und den häufigsten Gebührentatbeständen angenommen, die nach unserer Erfahrung am Häufigsten zutreffen.
| Notarkosten für die Beurkundung einer GmbH oder UG Gründung [Der Geschäftswert richtet sich nach dem Stammkapital und der Gründungsart] | |
| Gründung eine Ein-Personengesellschaft (Stammkapital 25.000 Euro; inkl. Satzung, ohne Musterprotokoll) | ca. 450,00 Euro |
| Gründung einer Mehr-Personengesellschaft (Stammkapital 25.000 Euro; inkl. Satzung, ohne Musterprotokoll) | ca. 500,00 Euro |
| Gründung einer Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll (Stammkapital 1.000,00 Euro) | ca. 100,00 Euro |
| Mitteilung über die Änderung der Geschäftsadresse | ca. 55,00 Euro |
| Notarkosten für die Beurkundung eines notariellen Testamentes [Der Geschäftswert richtet sich nach dem Vermögen] | |
| Vermögen 50.000,00 Euro; Einzeltestament | ca. 150,00 Euro |
| Vermögen 50.000,00 Euro; Ehegattentestament | ca. 300,00 Euro |
| Vermögen 100.000,00 Euro; Einzeltestament | ca. 250,00 Euro |
| Notarkosten für die Beurkundung einer Erschaftsausschlagung | |
| Mindestwert des Vermögens: 1.000,00 Euro | ca. 20,00 Euro |
| Notarkosten für die Beurkundung einer Vereinsregisteranmeldung [z.B. Anmeldung einer Änderung im Vorstand oder in der Satzung] | |
| Beurkundung einer Vereinsregisteranmeldung für einen nicht vermögensrechtlichen Verein | ca. 20,00 Euro |
Diese Werte sind nur beispielhaft aufgelistet und sollen nur einen kleinen Überblick verschafffen. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie auch
- auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter:
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
- auf der Internetseite der Westfälischen Notarkammer unter:
http://www.westfaelische-notarkammer.de/seiten/notar/gebuehren.htm
- auf der Internetseite der Rheinischen Notarkammer unter:
http://www.rhnotk.de/der-notar-kosten.php